Internationales Waffenrecht

Vorübergehende Einfuhr von Waffen nach Schweden

Wenn Sie Ihre Waffe vorübergehend nach Schweden mitnehmen oder durch Schweden reisen, gelten bestimmte Regeln. Bedenken Sie, dass die Waffe, die Sie einführen möchten, für die Jagd oder das Wettkampfschießen in Schweden zugelassen sein muss.

Bürger außerhalb der nordischen Länder

Wenn Sie aus einem anderen Land zur Teilnahme an Jagd- oder Schießwettbewerben in Schweden eingeladen werden, müssen Sie bei der Polizei eine zeitlich begrenzte Einreiseerlaubnis beantragen.

Als ausländischer Wettbewerbsteilnehmer oder Jagdgast müssen Sie rechtzeitig vor der geplanten Reise eine Einreisegenehmigung beantragen und die Gebühr entrichten. Nehmen Sie bei der Kontaktaufnahme mit der Polizei gerne die Hilfe des schwedischen Jagd- oder Wettkampfveranstalters in Anspruch.

So beantragen Sie die vorübergehende Einfuhr von Waffen

1. Ein Antrag auf vorübergehende Waffeneinfuhr muss folgende Unterlagen enthalten:

A. Ein Antragsformular für die vorübergehende Zulassung.

Wichtig ist, dass es vollständig ausgefüllt ist. Vergessen Sie nicht, die Sozialversicherungsnummer des Einladenden oder Gastgebers auf dem Formular anzugeben. Speichern Sie das Dokument auf Ihrem Computer, bevor Sie es digital ausfüllen.

Vorübergehende Waffeneinfuhr nach Schweden PM 553.10, Antrag (pdf, 1 MB)

Deutsch, Vorübergehende Waffeneinfuhr nach Schweden PM 553.12, Antrag (pdf, 1 MB)

B. Eine Einladung zu einer Jagd oder einem Wettbewerb von einem verantwortlichen Jagd- oder Wettbewerbsveranstalter.

Auf der Einladung sollten nur Sie als Ansprechpartner angegeben werden, der/die für den Besuch in Schweden verantwortlich ist. Sie müssen dort, wo die Jagd oder der Schießwettbewerb stattfinden soll, physisch anwesend sein (Kontaktperson ist nicht eine Person, die Jagdausflüge in Schweden organisiert).

Wettbewerbsveranstalter müssen das Formular „Einladung zum Wettbewerb“ verwenden, das alle anderen selbst erstellten Einladungsunterlagen ersetzt.

Wenn Sie selbst Eigentümer von Grundstücken mit Jagdrechten in Schweden sind, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihrer Urkunde oder andere Nachweise, die Ihre Eigentums- und Jagdrechte in Schweden belegen.

Wenn der Jagdgastgeber/Einladende (nicht in Schweden ansässig) Eigentümer von Grundstücken mit Jagdrechten in Schweden ist, benötigen wir außerdem eine Kopie seiner/ihrer Urkunde oder einen anderen Nachweis seines/ihres Eigentums und seiner Jagdrechte in Schweden.

C. Eine gescannte Kopie Ihres europäischen Feuerwaffenpasses (gilt für EU-Bürger).

Bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung muss der Original-Europäische Waffenpass nicht vorgelegt werden. Wenn Sie möchten, dass die Informationen in Ihren Waffenpass eingetragen werden, suchen Sie nach der Einreise eine beliebige Polizeidienststelle in Schweden auf. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis, die Einfuhrgenehmigung und den Waffenpass mit.

Diejenigen unter Ihnen, die Staatsbürger der USA oder eines Landes sind, in dem keine Waffengenehmigungen/-lizenzen ausgestellt werden, müssen außerdem Folgendes beifügen:

Eine gescannte Kopie einer Bescheinigung des Jagdleiters oder Wettkampfleiters über Ihre Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen und Ihre Schießfähigkeiten.

Eine gescannte Kopie einer Bescheinigung der örtlichen Polizei des Landes oder einer gleichwertigen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie gesetzestreu sind und mit der Waffe umgehen können, die Sie einführen möchten.

Achten Sie darauf, dass in den beigefügten Kopien der Originaldokumente alle wesentlichen Informationen deutlich lesbar sind.

2. Reichen Sie Ihre Bewerbung ein.

Ihr Antrag auf vorübergehende Einfuhr von Waffen mit den erforderlichen Antragsunterlagen muss per E-Mail an

Weapon-arlanda.stockholm@polisen.se gesendet werden

Geben Sie immer Ihren Vor- und Nachnamen in das Betrefffeld der E-Mail ein.

Reichen Sie nur eine Bewerbung pro Person und E-Mail ein .

Wenn Sie beabsichtigen, die vorübergehende Einfuhr von Waffen für unterschiedliche Zwecke zu beantragen, beispielsweise für die gleichzeitige Jagd und das Wettkampfschießen, müssen Sie diese in zwei separate Anträge aufteilen . Sie zahlen außerdem für jeden Zweck, auf den sich die Bewerbung bezieht, eine gesonderte Bewerbungsgebühr.

3. Bezahlen Sie die Anmeldegebühr.

Sobald die Polizei Ihren Antrag erhalten und registriert hat, senden wir Ihnen eine Zahlungskarte mit einer eindeutigen OCR-Nummer. Der Versand erfolgt an die von Ihnen im Antrag angegebene Postanschrift. Erst nach Zahlung der Antragsgebühr beginnt die Polizei mit der Bearbeitung. Von Juni bis Oktober gibt es eine längere Bearbeitungszeit. Bewerben Sie sich und zahlen Sie die Anmeldegebühr so ​​früh wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Ihrer geplanten Einreise nach Schweden . Die Polizei kann keine Bearbeitungszeiten garantieren.

AUFMERKSAMKEIT! Ein Fall, bei dem im Zeitraum Juni bis Oktober ein Antrag zu spät eingeht oder die Antragsgebühr verspätet gezahlt wird, wird nur dann bearbeitet, wenn es die Zeit erlaubt.

Zahlung – Anmeldegebühr.

Bei allen Fragen zu Ihrer Zahlung wenden Sie sich per E-Mail an die Finanzabteilung der Polizei: pac-ekonomi.rps@polisen.se (geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihren Fall oder Ihre OCR-Nummer an)

Zahlungsinformationen - Waffeneinfuhrgenehmigung (pdf, 478 kB)

Hier die Deutsche Übersetzung des Hinweistextes
-------------------------------------------------------------------------------------

Bitte beachten Sie,

1. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und der Zahlung der Antragsgebühr bearbeitet, wie die Einzahlung bezahlt wurde.

2. Sobald die Polizei den Antrag erhalten und registriert hat, senden wir eine Zahlungskarte mit einer einmaligen OCR-Nummer an die vom Antragsteller im Antrag angegebene Wohnanschrift.

3. Zahlen Sie die Gebühr nicht im Voraus. Verwenden Sie nur die Zahlungskarte mit der einmaligen OCR-Nummer, die an Ihre Wohnanschrift geschickt wird.

4. Die Polizei beginnt erst mit der Bearbeitung des Antrags, wenn die Antragsgebühr bezahlt wurde. Zwischen Juni und Oktober gibt es eine längere Bearbeitungszeit. Beantragen und bezahlen Sie die Gebühr so früh wie möglich. Mindestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise nach Schweden. Die Polizei kann keine Garantie für Bearbeitungszeiten garantieren.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Vapengruppen - Arlanda:

weapon-arlanda.stockholm@polisen.se (geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Fallnummer an).
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

4. Die Erlaubnis wird erteilt.

Liegen keine Hindernisse vor, wird Ihre Genehmigung erteilt. Der Versand erfolgt an die Postanschrift, die Sie im Antrag angegeben haben.

5. Denken Sie daran, Schusswaffen und Munition beim Zoll anzumelden.

Wenn Sie Ihre Einfuhrgenehmigung erhalten haben, müssen Sie nur noch eine Anmeldung für Schusswaffen und Munition beim Zoll abgeben. Nehmen Sie das Formular mit und legen Sie es bei der Einreise beim Zollamt vor.

Erhöhte Anmeldegebühr

Ab dem 1. Januar 2020 wurde die Anmeldegebühr erhöht. Die Gebühr ist in der Gebührenverordnung (1992:191) geregelt.

Dies wirkt sich auf die Bearbeitungszeit aus:

Die Bearbeitung der Bewerbungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und der Zahlung der Bewerbungsgebühr.

Reichen Sie den Antrag nicht mehr als einmal ein.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Angelegenheit doppelt erfasst wird und eine weitere Zahlungskarte an Ihre Heimatadresse gesendet wird.

Zahlen Sie die Anmeldegebühr nicht im Voraus.

Verwenden Sie nur die Zahlungskarte mit der eindeutigen OCR-Nummer, die an Ihre Privatadresse gesendet wird.

Stellen Sie sicher, dass der Antrag vollständig ist.

Die Bearbeitung verzögert sich, wenn obligatorische Dokumente fehlen (Antragsformular, Kopie Ihres Europäischen Feuerwaffenpasses und Einladung) oder wenn die Zahlung der Bearbeitungsgebühr nicht sofort erfolgt.

Füllen Sie das Bewerbungsformular elektronisch aus.

Es ist oft schwierig, alle Informationen handschriftlich zu lesen und zu entziffern.

Gut lesbare beigefügte Dokumente.

Achten Sie darauf, dass in den beigefügten Kopien der Originaldokumente alle wesentlichen Informationen deutlich lesbar sind.

Bewertet am 28. Dezember 2021

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir geben keine Informationen unserer Website an soziale Medien, für Werbung oder Analysen weiter. Die von ihnen angegebenen Daten in den Formularen bzw. Kontaktangaben werden ausschließlich für die Bearbeitung oder Beantwortung genutzt und anschließend gelöscht.
Genaueres entnehmen sie bitte den Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Einstellungen können in den Cookie-Einstellung vornehmen.

Einstellungen