Waffenrecht

Die Frage, wer Umgang mit Waffen oder Munition haben darf, ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von zentraler Bedeutung. Deshalb gibt es in Deutschland ein komplexes Waffenrecht, das den privaten und gewerblichen Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert. Gleichzeitig dient es dazu, den illegalen Waffenhandel und -besitz zu bekämpfen. Damit leistet das Waffenrecht einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit. Maßgeblich für das Waffenrecht sind die Regelungen des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes. Während das Waffengesetz alle Fragen des Umgangs mit Waffen regelt, sorgt das Beschussgesetz für die Produktsicherheit bei Waffen.

Waffen­recht­liche Rege­lungen in Deutsch­land

Deutschland hat traditionell ein relativ restriktives Waffenrecht. Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden. Die letzten Änderungen traten am 1. September 2020 in Kraft.

Doch Taten wie der Amoklauf in Hamburg, der rechtsterroristische Anschlag in Hanau – beide begangen mit legalen Waffen – und umfangreiche Waffenfunde bei Durchsuchungen und Festnahmen etwa in der Reichsbürgerszene machen deutlich, dass weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Deshalb hat das BMI einen Gesetzesentwurf erarbeitet und vorgelegt, der den Erwerb und den Besitz von Waffen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Extremisten erschwert.

Das Natio­nale Waf­fen­regis­ter

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland in Betrieb genommen und wurde 2020 mit dem Ziel der vollständigen Abbildung des Waffenlebenszyklus durch die Einbindung der Daten der Waffenhersteller und -Händler erfolgreich ausgebaut.

Evaluierung zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)

Das BMI hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz evaluiert. Die Evaluierung zielte darauf ab, auf Grundlage einer Befragung der Normanwender die Praktikabilität der neuen Regelungen zu ermitteln.

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