Europäischer Feuerwaffenpass

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

Merkblatt zum Europäischen Feuerwaffenpass (Stand: August 2018)

Für was wird der Europäische Feuerwaffenpass benötigt?

Der Europäische Feuerwaffenpass ist erforderlich, wenn Waffen und Munition in EU-Staaten oder Nicht-EU-Staaten, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein), mitgenommen werden sollen. In anderen Staaten ist er nicht gültig, erleichtert jedoch unter Umständen auch die Mitnahme von Waffen.

Was versteht man unter „Mitnahme“?

Mitnahme ist das vorübergehende Verbringen von Waffen und Munition ins Ausland (z.B. für eineJagdreise oder einen Schießsportwettbewerb). Sollen die Waffen dauerhaft in das europäische Ausland oder von dort nach Deutschland verbracht werden, bedarf es einer Genehmigung zur Ein- bzw. Ausfuhr (sog. Verbringungs-erlaubnis).

Ein Verbringen von Schusswaffen und Munition ohne eine entsprechende Erlaubnis im Sinne der §§ 29, 30, 31 WaffG stellt eine Straftat nach § 52 WaffG dar.

Welche Waffen dürfen mit dem Europäischen Feuerwaffenpass ins Ausland mitgenommen werden?

Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Ländern, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen.

Wie viel Munition darf ins Ausland mitgenommen werden?

Für die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragenen Waffen, die berechtigt mitgenommen werden dürfen, kann die dafür benötigte Munition mitgenommen werden. Was benötigt wird, richtet sich nach den Umständen, z. B. nach der Anzahl, die bei der Jagd maximal benötigt wird. Es darf jedoch keine Munition zum Überlassen an andere Personen mitgenommen werden.

Welche Dokumente müssen zusätzlich mitgenommen werden?

 Die deutsche Waffenbesitzkarte(n), in welche die Waffe(n) eingetragen ist/sind.

 Ein Nachweis für den Grund der Reise, z. B. Einladung zur Jagd oder zu einem
Schießsportwettbewerb.

 Personalausweis/Reisepass.

 Nach den Bestimmungen des besuchten Landes notwendige Dokumente, z. B. Jagdschein

des besuchten Landes.

Wie hat der Transport der Waffen und Munition zu erfolgen?

Waffen dürfen in Deutschland nur nicht geladen, nicht zugriffsbereit und getrennt von der Munition transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen, wenn diese entweder in einem vom Fahrgastraum eines PKW getrennten Kofferraum oder in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Für den Weitertransport nach dem Grenzübertritt gelten die jeweiligen ausländischen Bestimmungen.

Wie lange gilt der Europäische Feuerwaffenpass?

Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre und kann um fünf Jahre verlängert werden. Sind nur Einzellader-Flinten eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

Hinweis: Dieses Merkblatt entbindet den Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses nicht, sich über die waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren.

Quelle: Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes

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